Amtsgericht Plettenberg, 2017-10-23, 1 C 219/17

1 C 219/17Gericht erster Instanz23.10.2017

Regest

Die von Amazon bzw,. von Amazon für einen Marketplace-Anbieter versendete Bestellbestätigung stellt keine Annahme, sondern eine bloße Wissenserklärung dar, mit der der Anbieter seiner aus § 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB folgenden Pflicht genügt.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Plettenberg — 1 C 219/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-23

Aktenzeichen: 1 C 219/17

ECLI: ECLI:DE:AGMK3:2017:1023.1C219.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: BGB §§ 145, 312i Abs. 1 Nr. 3

Leitsätze

Die von Amazon bzw,. von Amazon für einen Marketplace-Anbieter versendete Bestellbestätigung stellt keine Annahme, sondern eine bloße Wissenserklärung dar, mit der der Anbieter seiner aus § 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB folgenden Pflicht genügt.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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