1 C 219/17•Amtsgericht Plettenberg, 2017-10-23, 1 C 219/17
Amtsgericht Plettenberg, 2017-10-23, 1 C 219/17
1 C 219/17Gericht erster Instanz23.10.2017
Regest
Die von Amazon bzw,. von Amazon für einen Marketplace-Anbieter versendete Bestellbestätigung stellt keine Annahme, sondern eine bloße Wissenserklärung dar, mit der der Anbieter seiner aus § 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB folgenden Pflicht genügt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Plettenberg — 1 C 219/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-23
Aktenzeichen: 1 C 219/17
ECLI: ECLI:DE:AGMK3:2017:1023.1C219.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: BGB §§ 145, 312i Abs. 1 Nr. 3
Leitsätze
Die von Amazon bzw,. von Amazon für einen Marketplace-Anbieter versendete Bestellbestätigung stellt keine Annahme, sondern eine bloße Wissenserklärung dar, mit der der Anbieter seiner aus § 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB folgenden Pflicht genügt.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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