5 C 17/92•Amtsgericht Moers, 1992-06-09, 5 C 17/92
Amtsgericht Moers, 1992-06-09, 5 C 17/92
5 C 17/92Gericht erster Instanz09.06.1992
Regest
Eine Klausel über die Pauschalierung von Aufwendungsersatzansprüchen kann gem. § 10 Nr. 7 b AGBG i. V. m. § 11 Nr. 5 b AGBG unwirksam sein.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 5 C 17/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-06-09
Aktenzeichen: 5 C 17/92
ECLI: ECLI:DE:AGMO:1992:0609.5C17.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilabteilung
Normen: AGBG § 10 Nr. 7 b; AGBG § 11 Nr. 5 b
Leitsätze
Eine Klausel über die Pauschalierung von Aufwendungsersatzansprüchen kann gem. § 10 Nr. 7 b AGBG i. V. m. § 11 Nr. 5 b AGBG unwirksam sein.
Tenor
Die Klage wird unter Aufhebung der Vollstreckungsbescheide des Amtgerichts Euskirchen vom 12. 12. 1991 (24 B 3198/91) abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, diese tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495a Absatz 2 ZPO abgesehen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.