561 C 90/05•Amtsgericht Moers, 2005-09-07, 561 C 90/05
Amtsgericht Moers, 2005-09-07, 561 C 90/05
561 C 90/05Gericht erster Instanz07.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 561 C 90/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-07
Aktenzeichen: 561 C 90/05
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2005:0907.561C90.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 561. Abteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Gebührenansprüchen des Rechtsanwaltes A gemäß Rechnung vom 03.02.2005 in Höhe von 64,61 EUR freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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