Amtsgericht Moers, 2005-09-07, 561 C 90/05

561 C 90/05Gericht erster Instanz07.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 561 C 90/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-07

Aktenzeichen: 561 C 90/05

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2005:0907.561C90.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 561. Abteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Gebührenansprüchen des Rechtsanwaltes A gemäß Rechnung vom 03.02.2005 in Höhe von 64,61 EUR freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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