561 C 586/05•Amtsgericht Moers, 2010-12-15, 561 C 586/05
Amtsgericht Moers, 2010-12-15, 561 C 586/05
561 C 586/05Gericht erster Instanz15.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 561 C 586/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-15
Aktenzeichen: 561 C 586/05
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2010:1215.561C586.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 561. Zivilabteilung
Normen: StVG §7; PflVG §3 Nr. 1
Tenor
Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Moers vom 24.11.2004 (549 C 53/04) abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Säumniskosten, die die Beklagten zu tragen haben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
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