Amtsgericht Moers, 2010-12-15, 561 C 586/05

561 C 586/05Gericht erster Instanz15.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 561 C 586/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-15

Aktenzeichen: 561 C 586/05

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2010:1215.561C586.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 561. Zivilabteilung

Normen: StVG §7; PflVG §3 Nr. 1

Tenor

Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Moers vom 24.11.2004 (549 C 53/04) abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Säumniskosten, die die Beklagten zu tragen haben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

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