2 XVII R 452•Amtsgericht Moers, 2011-01-12, 2 XVII R 452
Amtsgericht Moers, 2011-01-12, 2 XVII R 452
2 XVII R 452Gericht erster Instanz12.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 2 XVII R 452 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-12
Aktenzeichen: 2 XVII R 452
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2011:0112.2XVII.R452.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Reachtspfleger
Tenor
steht dem Verein XX e. V. -als Verein- eine Vergütung in Höhe von insgesamt
924,00 Euro
(neunhundertvierundzwanzig 00/100 EURO)
für die Betreuung in der Zeit vom 15.07.2010 - 14.10.2010 zu.
Der Anspruch richtet sich in voller Höhe gegen die Landeskasse, §§ 1908 i, 1836 Abs. 1 BGB sowie § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 VBVG.
Gleichzeitig wird die Rückzahlung dieses an den Verein XX e. V. aus der Staatskasse gezahlten Betrages in Höhe von insgesamt
924,00 Euro
aus dem Vermögen der betreuten gem. § 1908 i, 1836 e BGB, 168 FamGH in monatlichen Raten in Höhe von 100,00 Euro angeordnet.
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