563 C 193/13•Amtsgericht Moers, 2013-08-22, 563 C 193/13
Amtsgericht Moers, 2013-08-22, 563 C 193/13
563 C 193/13Gericht erster Instanz22.08.2013
Regest
Die Höhe der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden erforderlichen Abschleppkosten können zumindest in einem Standardfall nach der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer geschätzt werden.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 563 C 193/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-22
Aktenzeichen: 563 C 193/13
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2013:0822.563C193.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 563. Zivilabteilung
Normen: VVG § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StVG §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1; BGB § 249; ZPO § 287
Leitsätze
Die Höhe der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden erforderlichen Abschleppkosten können zumindest in einem Standardfall nach der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer geschätzt werden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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