558 C 231/13•Amtsgericht Moers, 2014-05-15, 558 C 231/13
Amtsgericht Moers, 2014-05-15, 558 C 231/13
558 C 231/13Gericht erster Instanz15.05.2014
Regest
Zur Darlegung eines Fahrzeugschadens reicht nicht allein die Vorlage eines Kostenvoranschlags. Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn dieser elf Monate nach dem Unfall erstellt worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 558 C 231/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-15
Aktenzeichen: 558 C 231/13
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2014:0515.558C231.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 558. Zivilabteilung
Normen: BGB §249
Leitsätze
Zur Darlegung eines Fahrzeugschadens reicht nicht allein die Vorlage eines Kostenvoranschlags. Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn dieser elf Monate nach dem Unfall erstellt worden ist.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Klägerin fallen die Kosten des Rechtsstreits zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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