Amtsgericht Moers, 2014-08-15, 2 XVII V 92

2 XVII V 92Gericht erster Instanz15.08.2014

Regest

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Betroffenen im Rahmen einer Prüfung der Aufhebung der Betreuung unterbleibt bei einfach gelagerter Sach- und Rechtslage.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 2 XVII V 92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-15

Aktenzeichen: 2 XVII V 92

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2014:0815.2XVII.V92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Das Betreuungsgericht

Normen: §78 Abs. 1 FamFG

Leitsätze

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Betroffenen im Rahmen einer Prüfung der Aufhebung der Betreuung unterbleibt bei einfach gelagerter Sach- und Rechtslage.

Tenor

wird der Betroffenen ab Antragstellung für die Prüfung der Aufhebung der Betreuung Verfahrenskostenhilfe gewährt.

Der Antrag auf Beiordnung von Rechtsanwalt X wird zurückgewiesen.

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