563 C 408/14•Amtsgericht Moers, 2014-12-23, 563 C 408/14
Amtsgericht Moers, 2014-12-23, 563 C 408/14
563 C 408/14Gericht erster Instanz23.12.2014
Regest
Der tatsächlich erforderliche Mietwagenpreis ist auf die Mitte der in der Schwacke-Liste und der in der Tabelle des Fraunhofer Instituts angegebenen Werte gemäß § 287 ZPO zu schätzen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 563 C 408/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-23
Aktenzeichen: 563 C 408/14
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2014:1223.563C408.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 563. Zivilabteilung
Normen: VVG § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StVG §§ 7 Abs. 1; BGB § 249; ZPO § 287
Leitsätze
Der tatsächlich erforderliche Mietwagenpreis ist auf die Mitte der in der Schwacke-Liste und der in der Tabelle des Fraunhofer Instituts angegebenen Werte gemäß § 287 ZPO zu schätzen.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 268,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem XX. April 2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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