Amtsgericht Moers, 2014-12-23, 563 C 408/14

563 C 408/14Gericht erster Instanz23.12.2014

Regest

Der tatsächlich erforderliche Mietwagenpreis ist auf die Mitte der in der Schwacke-Liste und der in der Tabelle des Fraunhofer Instituts angegebenen Werte gemäß § 287 ZPO zu schätzen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 563 C 408/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-23

Aktenzeichen: 563 C 408/14

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2014:1223.563C408.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 563. Zivilabteilung

Normen: VVG § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StVG §§ 7 Abs. 1; BGB § 249; ZPO § 287

Leitsätze

Der tatsächlich erforderliche Mietwagenpreis ist auf die Mitte der in der Schwacke-Liste und der in der Tabelle des Fraunhofer Instituts angegebenen Werte gemäß § 287 ZPO zu schätzen.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 268,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem XX. April 2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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