561 C 259/14•Amtsgericht Moers, 2015-01-28, 561 C 259/14
Amtsgericht Moers, 2015-01-28, 561 C 259/14
561 C 259/14Gericht erster Instanz28.01.2015
Regest
Schuldbeitritt Rechtsanwaltskosten
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 561 C 259/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-28
Aktenzeichen: 561 C 259/14
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2015:0128.561C259.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 561. Zivilabteilung
Normen: BGB §675; BGB §611; BGB §414
Leitsätze
Schuldbeitritt Rechtsanwaltskosten
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 800,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.12.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 124,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2013 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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