Amtsgericht Moers, 2015-01-28, 561 C 259/14

561 C 259/14Gericht erster Instanz28.01.2015

Regest

Schuldbeitritt Rechtsanwaltskosten

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 561 C 259/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-28

Aktenzeichen: 561 C 259/14

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2015:0128.561C259.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 561. Zivilabteilung

Normen: BGB §675; BGB §611; BGB §414

Leitsätze

Schuldbeitritt Rechtsanwaltskosten

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 800,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.12.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 124,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2013 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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