Amtsgericht Moers, 2017-02-22, 561 C 75/16

561 C 75/16Gericht erster Instanz22.02.2017

Regest

Die Fraunhofer-Liste ist eine geeignete Schätzgrundlage für Schadensschätzung.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 561 C 75/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-22

Aktenzeichen: 561 C 75/16

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2017:0222.561C75.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 561. Zivilabteilung

Normen: ZPO §287; BGB §389; VVG §115

Leitsätze

Die Fraunhofer-Liste ist eine geeignete Schätzgrundlage für Schadensschätzung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

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