562 C 268/17•Amtsgericht Moers, 2017-11-29, 562 C 268/17
Amtsgericht Moers, 2017-11-29, 562 C 268/17
562 C 268/17Gericht erster Instanz29.11.2017
Regest
Bei einer nur aus der Preisliste hervorgehenden Reduzierung der Internetgeschwindigkeit ab einem Verbrauch von 200 MB handelt es sich bei vertraglicher Vereinbarung einer Internetflatrate von 500 MB um eine überraschende Klausel.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 562 C 268/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-29
Aktenzeichen: 562 C 268/17
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2017:1129.562C268.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 563. Zivilabteilung
Normen: BGB §305 e
Leitsätze
Bei einer nur aus der Preisliste hervorgehenden Reduzierung der Internetgeschwindigkeit ab einem Verbrauch von 200 MB handelt es sich bei vertraglicher Vereinbarung einer Internetflatrate von 500 MB um eine überraschende Klausel.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,98 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19,99 EUR seit dem 07.11.2015 und aus 19,99 EUR seit dem 08.12.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 88 % und der Beklagte 12 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.
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