Amtsgericht Moers, 2018-12-10, 484 F 294/18 Jetzt: 484 F 48/18

484 F 294/18 Jetzt: 484 F 48/18Gericht erster Instanz10.12.2018

Regest

Wer im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 239 FamFG die Abänderung eines Vergleiches begehrt, hat zunächst die Grundlagen, die für den ursprünglichen Titel maßgeblich waren, und sodann die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen, die sich auf die Unterhaltshöhe auswirken, konkret darzulegen. Diese Darlegung hat im Schriftsatz selbst und nicht nur durch bloße Vorlage der Dokumente aus dem Vergleich zu Grunde liegenden Verfahren zu erfolgen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 484 F 294/18 Jetzt: 484 F 48/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-10

Aktenzeichen: 484 F 294/18 Jetzt: 484 F 48/18

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2018:1210.484F294.18JETZT48.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: FamFG § 239

Leitsätze

Wer im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 239 FamFG die Abänderung eines Vergleiches begehrt, hat zunächst die Grundlagen, die für den ursprünglichen Titel maßgeblich waren, und sodann die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen, die sich auf die Unterhaltshöhe auswirken, konkret darzulegen.

Diese Darlegung hat im Schriftsatz selbst und nicht nur durch bloße Vorlage der Dokumente aus dem Vergleich zu Grunde liegenden Verfahren zu erfolgen.

Tenor

wird der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom 27.09.2018 zurückgewiesen.

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