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496 F 95/20•Amtsgericht Moers, 2021-03-17, 496 F 95/20
496 F 95/20Gericht erster Instanz17.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-17
Aktenzeichen: 496 F 95/20
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2021:0317.496F95.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB §§1626, 1626a, 1631, 1686; FamFG §81 Abs. 2
Der Antrag auf Herausgabe eines Fotos des Kindes wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Auskunft über die ärztlichen Diagnosen des Kindes wird zurückgewiesen.
Die Kindesmutter hat bei Erkrankungen des gemeinsamen Kindes über 1 Woche und bei wichtigen gesundheitlichen Entscheidungen den Kindesvater zu informieren.
Der Verfahrenswert wird Festgesetzt auf 3.000,00 Euro.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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