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200 XVII 381/19•Amtsgericht Moers, 2021-09-09, 200 XVII 381/19
200 XVII 381/19Gericht erster Instanz09.09.2021
Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der Betroffenen
Entscheidungsdatum: 2021-09-09
Aktenzeichen: 200 XVII 381/19
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2021:0909.200XVII381.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Betreuungsgericht
Normen: BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, 1897 Abs. 1, Abs. 6 Satz 1
Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der Betroffenen
wird Frau T, X-Straße, XO, als Berufsbetreuerin zur Betreuerin bestellt.
Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:
Befugnis zum Empfang und Öffnen von Post
Regelung der Angelegenheiten betreffend den Miteigentumsanteil der Betroffenen an der J-Straße, JOrt
Aufenthaltsbestimmung
Gesundheitsfürsorge
Vermögensangelegenheiten
Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern
Wohnungsangelegenheiten
Das Gericht wird spätestens am 09.09.2026 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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