49 C 6135/99•Amtsgericht Münster, 2000-05-11, 49 C 6135/99
Amtsgericht Münster, 2000-05-11, 49 C 6135/99
49 C 6135/99Gericht erster Instanz11.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 49 C 6135/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-11
Aktenzeichen: 49 C 6135/99
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2000:0511.49C6135.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 49. Abteilung für Zivilsachen
Normen: § 286 BGB, § 287 ZPO
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 120,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14.5.99 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gem. § 495 a ZPO abge-sehen.
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