Amtsgericht Münster, 2000-05-11, 49 C 6135/99

49 C 6135/99Gericht erster Instanz11.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 49 C 6135/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-11

Aktenzeichen: 49 C 6135/99

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2000:0511.49C6135.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 49. Abteilung für Zivilsachen

Normen: § 286 BGB, § 287 ZPO

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 120,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14.5.99 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gem. § 495 a ZPO abge-sehen.

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