52 C 834/01•Amtsgericht Münster, 2001-04-12, 52 C 834/01
Amtsgericht Münster, 2001-04-12, 52 C 834/01
52 C 834/01Gericht erster Instanz12.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 52 C 834/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-12
Aktenzeichen: 52 C 834/01
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2001:0412.52C834.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, einen gem. § 164 FGG zu ernennenden Sachverständigen das Betreten der von ihm bewohnten Wohnung im Hause xxx in ##### O zwecks Be-gutachtung des Zustands der Wohnung zu gestat-ten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in
Höhe von 2.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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