Amtsgericht Münster, 2001-04-12, 52 C 834/01

52 C 834/01Gericht erster Instanz12.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 52 C 834/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-12

Aktenzeichen: 52 C 834/01

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2001:0412.52C834.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, einen gem. § 164 FGG zu ernennenden Sachverständigen das Betreten der von ihm bewohnten Wohnung im Hause xxx in ##### O zwecks Be-gutachtung des Zustands der Wohnung zu gestat-ten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in

Höhe von 2.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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