79 IN 46/01•Amtsgericht Münster, 2001-10-04, 79 IN 46/01
Amtsgericht Münster, 2001-10-04, 79 IN 46/01
79 IN 46/01Gericht erster Instanz04.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 79 IN 46/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-10-04
Aktenzeichen: 79 IN 46/01
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2001:1004.79IN46.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 79. Insolvenzabteilung
Normen: §§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.Alt., 22, 23 InsO
Tenor
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Beckum unter HRB #### eingetragenen T., B 84-86, P., vertreten durch die Geschäftsführer M1. T., B 84-86, P. und T., G., B 84-86, P wird heute, am 04.10.2001, um 11:30 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Betriebswirt A., M. 57, S., Tel. ‚#####/####-#, Fax #####/####-## bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
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