38 C 5235/01•Amtsgericht Münster, 2002-05-17, 38 C 5235/01
Amtsgericht Münster, 2002-05-17, 38 C 5235/01
38 C 5235/01Gericht erster Instanz17.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 38 C 5235/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-17
Aktenzeichen: 38 C 5235/01
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2002:0517.38C5235.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 38. Abteilung für Zivilsachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Arzt Dr. L, C-Platz, #### C, Einsicht in das über die Heilbehandlung des Klägers angefertigte, nicht anonymisierte Gutachten des medizinischen Beraters der Beklagten, welches im Schreiben der Beklagten vom 15.12.2000 erwähnt wird, zu gewähren.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 300,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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