3 C 1206/02•Amtsgericht Münster, 2002-06-28, 3 C 1206/02
Amtsgericht Münster, 2002-06-28, 3 C 1206/02
3 C 1206/02Gericht erster Instanz28.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 3 C 1206/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-28
Aktenzeichen: 3 C 1206/02
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2002:0628.3C1206.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 264,45 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2002 zu zahlen.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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