7 C 6467/03•Amtsgericht Münster, 2004-06-02, 7 C 6467/03
Amtsgericht Münster, 2004-06-02, 7 C 6467/03
7 C 6467/03Gericht erster Instanz02.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 7 C 6467/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-02
Aktenzeichen: 7 C 6467/03
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2004:0602.7C6467.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 21. April 2004 bleibt aufrechterhalten.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung von Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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