Amtsgericht Münster, 2004-06-02, 7 C 6467/03

7 C 6467/03Gericht erster Instanz02.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 7 C 6467/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-02

Aktenzeichen: 7 C 6467/03

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2004:0602.7C6467.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 21. April 2004 bleibt aufrechterhalten.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung von Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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