Amtsgericht Münster, 2006-12-05, 4 C 2828/06

4 C 2828/06Gericht erster Instanz05.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 4 C 2828/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-05

Aktenzeichen: 4 C 2828/06

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2006:1205.4C2828.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Abteilung für Zivilsachen

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 106,61 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 422,03 Euro seit dem 20.12.2005 bis zum 24.02.2006, aus weiteren 176,55 Euro seit dem 20.01.2006 bis zum 24.02.2006 und aus weiteren 102,11 Euro ab dem 25.02.2006 sowie aus weiteren 4,50 Euro seit dem 03.03.2006 sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 122,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2006.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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