Amtsgericht Münster, 2007-02-28, 38 C 1040/06

38 C 1040/06Gericht erster Instanz28.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 38 C 1040/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-28

Aktenzeichen: 38 C 1040/06

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2007:0228.38C1040.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 38. Abteilung für Zivilsachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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