Amtsgericht Münster, 2007-07-12, 46 F 2386/05

46 F 2386/05Gericht erster Instanz12.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 46 F 2386/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-12

Aktenzeichen: 46 F 2386/05

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2007:0712.46F2386.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: §§ 1570, 1573 Abs. 2 und 5

Tenor

I. Die am 19.10.1994 vor dem Standesbeamten des Standesamts T zu Heiratseintrag Nr. #### geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

II. Vom Versicherungskonto Nr. ###### des Antragsgegners bei der D werden auf das Versicherungskonto Nr. ###### der Antragstellerin bei der D Rentenanwartschaften von monatlich 244,13 EUR, bezogen auf den 30. 11. 2005, übertragen. Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen. Zusätzlich werden vom Versicherungskonto Nr. ###### des Antragsgegners bei der D auf das Versicherungskonto Nr. ###### der Antragstellerin bei der D Rentenanwartschaften von monatlich 25,40 EUR, bezogen auf den 30. 11. 2005, übertragen. Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

III. Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlich im voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlenden nachehelichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 1.161,00 € für die Dauer von 6 Jahren ab Rechtskraft der Scheidung zu zahlen und einen Unterhaltsbetrag monatlich im voraus bis zum 3. Werktag eines Monats in Höhe von 538,00 € ab dem 7. Jahr nach Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.

IV. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufge-hoben.

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