52 Ds 540 Js 1896/06 AK 218/07•Amtsgericht Münster, 2007-09-13, 52 Ds 540 Js 1896/06 AK 218/07
Amtsgericht Münster, 2007-09-13, 52 Ds 540 Js 1896/06 AK 218/07
52 Ds 540 Js 1896/06 AK 218/07Gericht erster Instanz13.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 52 Ds 540 Js 1896/06 AK 218/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-13
Aktenzeichen: 52 Ds 540 Js 1896/06 AK 218/07
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2007:0913.52DS540JS1896.06A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafgericht
Tenor
Der Angeklagte ist der Volksverhetzung schuldig.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von
v i e r M o n a t e n
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen Auslagen.
Angewendete Vorschrift: § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
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