28 C 3053/07•Amtsgericht Münster, 2008-01-29, 28 C 3053/07
Amtsgericht Münster, 2008-01-29, 28 C 3053/07
28 C 3053/07Gericht erster Instanz29.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 28 C 3053/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-29
Aktenzeichen: 28 C 3053/07
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2008:0129.28C3053.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Abteilung für Zivilsachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 857,53 Euro nebst Zinsen in Höh von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 01.01.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/9 und die Beklagte 8/9.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, der Kläger leistet vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit.
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