48 C 61/08•Amtsgericht Münster, 2008-02-20, 48 C 61/08
Amtsgericht Münster, 2008-02-20, 48 C 61/08
48 C 61/08Gericht erster Instanz20.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 48 C 61/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-20
Aktenzeichen: 48 C 61/08
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2008:0220.48C61.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 48. Abteilung für Zivilsachen
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.690,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 490,00 € seit dem 05.04., aus jeweils 700,00 € seit dem 05.05., 05.06., 05.07., 05.08., 05.09. und 05.10.2007 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 316,18 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 90 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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