8 C 4499/08•Amtsgericht Münster, 2008-12-17, 8 C 4499/08
Amtsgericht Münster, 2008-12-17, 8 C 4499/08
8 C 4499/08Gericht erster Instanz17.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 8 C 4499/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-17
Aktenzeichen: 8 C 4499/08
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2008:1217.8C4499.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.
Ohne Tatbestand gemäß § 313a Abs.1 ZPO
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