6 C 4949/08•Amtsgericht Münster, 2008-12-18, 6 C 4949/08
Amtsgericht Münster, 2008-12-18, 6 C 4949/08
6 C 4949/08Gericht erster Instanz18.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 6 C 4949/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-18
Aktenzeichen: 6 C 4949/08
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2008:1218.6C4949.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Abteilung für Zivilsachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger nach vorheriger mindestens siebentägiger Ankündigung durch Öffnen der Wohnungstür an einem Werktag zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr und 18.00 Uhr für eine Stunde Zutritt zu der in dem Objekt N-Straße, ####1 N im 3. OG rechts gelegenen Wohnung zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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