28 C 1474/09•Amtsgericht Münster, 2009-10-20, 28 C 1474/09
Amtsgericht Münster, 2009-10-20, 28 C 1474/09
28 C 1474/09Gericht erster Instanz20.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 28 C 1474/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-20
Aktenzeichen: 28 C 1474/09
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2009:1020.28C1474.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn der Beklagte leistet vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit.
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