Amtsgericht Münster, 2009-11-27, 59 C 3852/09

59 C 3852/09Gericht erster Instanz27.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 59 C 3852/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-27

Aktenzeichen: 59 C 3852/09

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2009:1127.59C3852.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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