50 Cs-45 Js 1413/08-380/09•Amtsgericht Münster, 2010-05-05, 50 Cs-45 Js 1413/08-380/09
Amtsgericht Münster, 2010-05-05, 50 Cs-45 Js 1413/08-380/09
50 Cs-45 Js 1413/08-380/09Gericht erster Instanz05.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 50 Cs-45 Js 1413/08-380/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-05
Aktenzeichen: 50 Cs-45 Js 1413/08-380/09
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2010:0505.50CS45JS1413.08.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Untreue in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 200,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 266 Absatz 1, 53 StGB.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.