Amtsgericht Münster, 2010-11-03, 3 C 2811/10

3 C 2811/10Gericht erster Instanz03.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 3 C 2811/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-03

Aktenzeichen: 3 C 2811/10

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2010:1103.3C2811.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Abteilung für Zivilsachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 399,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.06.2010 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 5 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 399,00 € festgesetzt.

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