Amtsgericht Münster, 2011-10-25, 3 C 1412/11

3 C 1412/11Gericht erster Instanz25.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 3 C 1412/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-25

Aktenzeichen: 3 C 1412/11

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2011:1025.3C1412.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 714 € festgesetzt.

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