Amtsgericht Münster, 2013-01-14, 48 C 2651/12

48 C 2651/12Gericht erster Instanz14.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 48 C 2651/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-14

Aktenzeichen: 48 C 2651/12

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2013:0114.48C2651.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht Münster

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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