Amtsgericht Münster, 2013-11-15, 28 C 2529/13

28 C 2529/13Gericht erster Instanz15.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 28 C 2529/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-15

Aktenzeichen: 28 C 2529/13

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2013:1115.28C2529.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: §§ 952, 985, 398 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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