28 C 2529/13•Amtsgericht Münster, 2013-11-15, 28 C 2529/13
Amtsgericht Münster, 2013-11-15, 28 C 2529/13
28 C 2529/13Gericht erster Instanz15.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 28 C 2529/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-15
Aktenzeichen: 28 C 2529/13
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2013:1115.28C2529.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: §§ 952, 985, 398 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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