44 F 15/13•Amtsgericht Münster, 2014-08-12, 44 F 15/13
Amtsgericht Münster, 2014-08-12, 44 F 15/13
44 F 15/13Gericht erster Instanz12.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 44 F 15/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-12
Aktenzeichen: 44 F 15/13
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2014:0812.44F15.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
- Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen wird
abgesehen.
- Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
II. Die Erinnerung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.04.2014 gegen die Festsetzung der Pauschalen für den Verfahrensbeistand für das Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 22./25.07.2013, soweit je Kind mehr als 350,-Euro festgesetzt worden sind, wird zurückgewiesen.
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