Amtsgericht Münster, 2014-08-12, 44 F 15/13

44 F 15/13Gericht erster Instanz12.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 44 F 15/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-12

Aktenzeichen: 44 F 15/13

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2014:0812.44F15.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

  1. Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen wird

abgesehen.

  1. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

II. Die Erinnerung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.04.2014 gegen die Festsetzung der Pauschalen für den Verfahrensbeistand für das Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 22./25.07.2013, soweit je Kind mehr als 350,-Euro festgesetzt worden sind, wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.