77 IN 111/09•Amtsgericht Münster, 2014-12-06, 77 IN 111/09
Amtsgericht Münster, 2014-12-06, 77 IN 111/09
77 IN 111/09Gericht erster Instanz06.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 77 IN 111/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-06
Aktenzeichen: 77 IN 111/09
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2014:1206.77IN111.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
werden die Anträge der Beteiligten zu a) und c) auf Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung gem. § 78 Abs. 1 InsO kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Gläubigerversammlung hatte in dem Termin am 27.11.2014 die Bestellung eines Sonderverwalters zur Überprüfung und ggf. Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Insolvenzverwalter aus Schadenersatz gem. § 92 InsO beschlossen. Als Sonderveralter ist Rechtsanwalt C, C1, I zu bestellen.
Im Rahmen der Umsetzung des Gläubigerversammlungsbeschlusses ergeht ein Beschluss zur Beauftragung des vorgenannten Rechtsanwalts als Sonderverwalter in gesonderter Form.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.