Amtsgericht Münster, 2014-12-06, 77 IN 111/09

77 IN 111/09Gericht erster Instanz06.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 77 IN 111/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-06

Aktenzeichen: 77 IN 111/09

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2014:1206.77IN111.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

werden die Anträge der Beteiligten zu a) und c) auf Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung gem. § 78 Abs. 1 InsO kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Gläubigerversammlung hatte in dem Termin am 27.11.2014 die Bestellung eines Sonderverwalters zur Überprüfung und ggf. Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Insolvenzverwalter aus Schadenersatz gem. § 92 InsO beschlossen. Als Sonderveralter ist Rechtsanwalt C, C1, I zu bestellen.

Im Rahmen der Umsetzung des Gläubigerversammlungsbeschlusses ergeht ein Beschluss zur Beauftragung des vorgenannten Rechtsanwalts als Sonderverwalter in gesonderter Form.

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