Amtsgericht Münster, 2015-06-23, 3 C 485/15

3 C 485/15Gericht erster Instanz23.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 3 C 485/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-23

Aktenzeichen: 3 C 485/15

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2015:0623.3C485.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Abteilung für Zivilsachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 823,85 € festgesetzt.

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