8 C 488/14•Amtsgericht Münster, 2015-07-28, 8 C 488/14
Amtsgericht Münster, 2015-07-28, 8 C 488/14
8 C 488/14Gericht erster Instanz28.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 8 C 488/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-28
Aktenzeichen: 8 C 488/14
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2015:0728.8C488.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht Münster
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2014 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, Malerarbeiten an der Wohnungseingangstür seiner Wohnung im Obergeschoss Tstraße XX, XXXX N, zu ermöglichen, indem er Zugang und die Durchführung von Malerarbeiten in dem Eingangsbereich der Wohnung duldet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 56 % und der Beklagte zu 44 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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