Amtsgericht Münster, 2016-02-24, 62 C 2883/13

62 C 2883/13Gericht erster Instanz24.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 62 C 2883/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-24

Aktenzeichen: 62 C 2883/13

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2016:0224.62C2883.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den an der Treppenhauswand des Hauses T-Straße ## in 48151 Münster im zweiten Obergeschoss angebrachten Hängeschuhschrank zu entfernen.

Der Kläger und Widerbeklagten wird verurteilt, es zu unterlassen, auf dem Podest vor der Wohnungstüre seiner vermieteten Wohnung im dritten Obergeschoss des Hauses T-Straße ## in 48151 Münster Gegenstände zu platzieren oder von seinen Mietern platzieren zu lassen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung i.H.v. jeweils 1000 EUR abzuwenden, falls nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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