Amtsgericht Münster, 2016-03-15, 35 C 172/15

35 C 172/15Gericht erster Instanz15.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 35 C 172/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-15

Aktenzeichen: 35 C 172/15

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2016:0315.35C172.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.

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