3 C 1660/16•Amtsgericht Münster, 2017-03-07, 3 C 1660/16
Amtsgericht Münster, 2017-03-07, 3 C 1660/16
3 C 1660/16Gericht erster Instanz07.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 3 C 1660/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-07
Aktenzeichen: 3 C 1660/16
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2017:0307.3C1660.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 1.487,50 € festgesetzt.
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