Amtsgericht Münster, 2017-03-07, 3 C 1660/16

3 C 1660/16Gericht erster Instanz07.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 3 C 1660/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-07

Aktenzeichen: 3 C 1660/16

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2017:0307.3C1660.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 1.487,50 € festgesetzt.

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