73 IN 47/14•Amtsgericht Münster, 2017-06-22, 73 IN 47/14
Amtsgericht Münster, 2017-06-22, 73 IN 47/14
73 IN 47/14Gericht erster Instanz22.06.2017
Regest
Die Mindestvergütung in Höhe von 1.000,00 EUR gemäß § 2 Absatz 2 InsVV kann für die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters für die Prüfung einer Insolvenzforderung für angemessen erachtet werden.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 73 IN 47/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-22
Aktenzeichen: 73 IN 47/14
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2017:0622.73IN47.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger/in
Normen: § 63 InsO, §§ 1, 2 InsVV
Leitsätze
Die Mindestvergütung in Höhe von 1.000,00 EUR gemäß § 2 Absatz 2 InsVV kann für die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters für die Prüfung einer Insolvenzforderung für angemessen erachtet werden.
Tenor
wird die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
| Vergütung | 1.000,00 EUR |
|---|---|
| zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 1.000,00 EUR | 190,00 EUR |
| Endbetrag | 1.190,00 EUR |
Der Endbetrag ist vom Insolvenzverwalter zu Lasten der Insolvenzmasse an den Sonderinsolvenzverwalter, Rechtsanwalt V, zu zahlen.
Im Übrigen wird der Vergütungsfestsetzungsantrag vom 12.04.2017 zurückgewiesen.
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