7 C 4009/1•Amtsgericht Münster, 2017-10-17, 7 C 4009/1
Amtsgericht Münster, 2017-10-17, 7 C 4009/1
7 C 4009/1Gericht erster Instanz17.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 7 C 4009/1 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-17
Aktenzeichen: 7 C 4009/1
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2017:1017.7C4009.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 318,26 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 12.01.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Tatbestand:
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