61 C 2796/17•Amtsgericht Münster, 2018-04-06, 61 C 2796/17
Amtsgericht Münster, 2018-04-06, 61 C 2796/17
61 C 2796/17Gericht erster Instanz06.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 61 C 2796/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-06
Aktenzeichen: 61 C 2796/17
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2018:0406.61C2796.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 17,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2016 zu zahlen.
In Höhe eines Betrages von 580,55 € wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Klage als derzeit nicht fällig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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