Amtsgericht Münster, 2018-07-02, 5 C 608/18

5 C 608/18Gericht erster Instanz02.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 5 C 608/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-02

Aktenzeichen: 5 C 608/18

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2018:0702.5C608.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 83,54 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen i.H.v. 5 % Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 31.1.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die andere Partei gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.

Der Streitwert wird auf 4.335,54 € festgesetzt.

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