83 IN 1/08•Amtsgericht Münster, 2019-02-15, 83 IN 1/08
Amtsgericht Münster, 2019-02-15, 83 IN 1/08
83 IN 1/08Gericht erster Instanz15.02.2019
Regest
Eine hohe Berechnungsgrundlage und eine daraus resultierende hohe Regelvergütung und die damit einhergehenden betraglichen Auswirkungen eines Zuschlags führen zu eher geringeren prozentualen Zuschlägen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 83 IN 1/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-15
Aktenzeichen: 83 IN 1/08
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2019:0215.83IN1.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: InsVV §3; InsO §63
Leitsätze
Eine hohe Berechnungsgrundlage und eine daraus resultierende hohe Regelvergütung und die damit einhergehenden betraglichen Auswirkungen eines Zuschlags führen zu eher geringeren prozentualen Zuschlägen.
Tenor
| Vergütung | 98.900,67 € |
|---|---|
| Auslagen/Vergütungserhöhung, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen | 17 560,60 € |
| Zwischensumme | 116.461,27 € |
| zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 116.461,27 € | 22.127,63 € |
| Endbetrag | 138.588,91 € |
Auf die Vergütung sind bereits bewilligte Vorschüsse in Höhe von 95.458,00 EUR anzurechnen.
Der Endbetrag in Höhe von 43.130,91 EUR kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Der darüber hinausgehende Vergütungsantrag wird zurückgewiesen.
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