Amtsgericht Münster, 2019-09-12, 6 C 1738/19

6 C 1738/19Gericht erster Instanz12.09.2019

Regest

Bei Nutzerwechselgebühren handelte es sich nicht um Betriebskosten, sondern um Verwaltungskosten.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 6 C 1738/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-12

Aktenzeichen: 6 C 1738/19

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2019:0912.6C1738.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Abteilung für Zivilsachen

Normen: §§ 307, 556 BGB

Leitsätze

Bei Nutzerwechselgebühren handelte es sich nicht um Betriebskosten, sondern um Verwaltungskosten.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 20,71 EUR festgesetzt.

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