22 III 36/19•Amtsgericht Münster, 2019-12-16, 22 III 36/19
Amtsgericht Münster, 2019-12-16, 22 III 36/19
22 III 36/19Gericht erster Instanz16.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 22 III 36/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-16
Aktenzeichen: 22 III 36/19
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2019:1216.22III36.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: PStG § 45b
Tenor
Die Standesbeamtin des Standesamtes (...) wird angewiesen, den Eintrag im Geburtenregister Nr. G #####/#### Standesamtes (...) wie folgt zu berichtigen: Die bisherige Geschlechtsangabe zum Kind, der beteiligten Person zu 1, im Geburtseintrag ist zu streichen. Stattdessen ist als neue Angabe der Eintrag „divers“ aufzunehmen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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