Amtsgericht Münster, 2019-12-16, 22 III 36/19

22 III 36/19Gericht erster Instanz16.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 22 III 36/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-12-16

Aktenzeichen: 22 III 36/19

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2019:1216.22III36.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht

Normen: PStG § 45b

Tenor

Die Standesbeamtin des Standesamtes (...) wird angewiesen, den Eintrag im Geburtenregister Nr. G #####/#### Standesamtes (...) wie folgt zu berichtigen: Die bisherige Geschlechtsangabe zum Kind, der beteiligten Person zu 1, im Geburtseintrag ist zu streichen. Stattdessen ist als neue Angabe der Eintrag „divers“ aufzunehmen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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